Diese Bedingungen sind in mehreren Sprachen verfügbar. Bei Abweichungen zwischen den Versionen ist die englische Fassung maßgeblich, sofern zwingendes anwendbares Recht nichts anderes vorschreibt.
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GESPET ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG
1. Zweck und Ziel
2. Vertragsschluss
3. Autorisierter Anbieter und Integration
4. Verantwortung des Nutzers
5. Haftungsbeschränkung von Gespet
6. Steuerliche und rechtliche Pflichten
7. Steuerliche Beratung
8. Änderungen und Aktualisierungen
9. Annahme der Bedingungen
RECHTLICHE BEDINGUNGEN
DATENSCHUTZ
Gespet E-invoicing stellt Funktionen bereit, um das Gespet ERP+CRM über von der zuständigen Verwaltung zertifizierte Anbieter in elektronische Rechnungssysteme zu integrieren.
Gespet ist ein ERP- (Enterprise Resource Planning) und CRM-System (Customer Relationship Management), das Fachbetrieben hilft, ihre internen Prozesse zu verwalten und zu automatisieren sowie Kundenbeziehungen über eine einzige zentrale Plattform zu steuern.
Bei Gespet verfolgen wir eine erschwingliche und faire Preispolitik; das heißt zugängliche und angemessene Preise, damit jedes Unternehmen im Heimtiersektor unabhängig von Größe oder Rechnungsvolumen Zugang zu professioneller, vollständiger und hochwertiger Software erhält.
Wir sind fest davon überzeugt, dass Technologie kein Luxus sein darf, sondern ein Werkzeug, das allen zugänglich ist. Deshalb passen wir unsere Preise so an, dass wir das Beste anbieten können, ohne eine finanzielle Belastung zu schaffen, und bleiben zugleich unserem Anspruch an Nachhaltigkeit, Innovation und Inklusion verpflichtet.
Aus diesem Grund haben wir die Grundkosten der Verwaltungslösungen, die Teil von Gespet ERP+CRM sind, nicht erhöht, um die hohen Kosten der Einführung elektronischer Rechnungsstellung abzudecken.
Stattdessen bieten wir den Nutzern volle Flexibilität. Sie können:
Gespet ERP+CRM weiterhin nutzen und ihre elektronischen Rechnungen kostenlos über das offizielle Tool der Steuerbehörde oder der entsprechenden zuständigen Stelle erstellen und versenden. Dadurch können sie Kosten senken und ihre Arbeitsweise an ihre Bedürfnisse anpassen.
Der entsprechende Service kann abgeschlossen werden, und es wird ein zusammenfassendes Dokument (Verkaufsdokument oder Lieferschein) erzeugt; das Gesetz verpflichtet uns jedoch, die Erstellung einer herkömmlichen Rechnung nicht zuzulassen (da alle Rechnungen nun elektronisch sein müssen).Oder, wenn sie dies bevorzugen, Gespet E-invoicing abonnieren und nutzen, um es in ihr Gespet ERP+CRM zu integrieren und Rechnungen direkt zu erstellen und zu versenden.
Bei der Buchung des Dienstes Gespet E-invoicing muss der Nutzer unter den verfügbaren Systemen dasjenige auswählen, das je nach Land oder Tätigkeitsgebiet auf sein Unternehmen anwendbar ist.
Nach Abschluss der Registrierung und Buchung eines Systems ist es nicht möglich, die Auswahl auf ein anderes System zu ändern oder den Dienst zu kündigen, um eine Erstattung des gezahlten Betrags zu verlangen.
Die Buchung des Dienstes umfasst die direkte Registrierung beim zertifizierten Anbieter, den Beginn des Konfigurationsprozesses und die Inbetriebnahme des Dienstes. Der Nutzer muss daher sicherstellen, dass das passende System korrekt ausgewählt ist, bevor er das Abonnement bestätigt.
In einigen Ländern muss das Rechnungssystem nach dem jeweils anwendbaren Gebiet ausgewählt werden.
In Spanien ist beispielsweise grundsätzlich für die Gebiete Álava (Araba), Bizkaia und Gipuzkoa das System TicketBAI verpflichtend, während für das übrige Spanien üblicherweise VeriFactu gilt, auch wenn es ausgenommene Gebiete oder besondere Bedingungen gibt. Bei Zweifeln darüber, welches System gilt, muss sich der Nutzer vor der Buchung des Dienstes bei der zuständigen Verwaltung oder einem Steuerberater informieren.
Aufgrund der Komplexität der Konfiguration, der Registrierung beim zertifizierten Anbieter und der Validierungen mit der Steuerbehörde oder zuständigen Stelle ist eine monatliche Buchung nicht verfügbar.
Der Dienst wird als Jahresabonnement angeboten; die Laufzeit des gebuchten Dienstes beträgt daher 365 Tage ab dem Buchungsdatum.
Wenn der Nutzer mehrere Gespet ERP+CRM-Module besitzt (Hotel, Geschäft, Tierarzt, Tagesbetreuung, Grooming unter anderem), kann er den Dienst zur elektronischen Rechnungsstellung für alle Rechnungen verwenden, die in irgendeinem Geschäftsbereich erstellt werden, ohne für jedes Modul einen separaten Dienst buchen zu müssen.
Der Nutzer kann Gespet ERP+CRM weiterhin ohne Funktion zur Rechnungsausstellung verwenden und elektronische Rechnungen kostenlos über das offizielle Tool der Steuerbehörde oder der entsprechenden zuständigen Stelle erstellen und versenden.
Oder der Nutzer kann, wenn er dies bevorzugt, Gespet E-invoicing abonnieren und in sein Gespet ERP+CRM integrieren, um Rechnungen direkt zu erstellen und zu versenden.
Gespet wendet eine erschwingliche und faire Preispolitik an, die es dem Nutzer ermöglicht, ein Abonnement entsprechend seinem Rechnungsvolumen zu wählen, gemessen an der Anzahl der pro Monat ausgestellten Rechnungen.
Sie können das Paket wählen, das Ihren Bedürfnissen am besten entspricht: 100, 500 oder 1.000 monatliche Rechnungen.
Jede erzeugte Rechnung zählt als eine verbrauchte Einheit, und die in Ihrem Plan enthaltene Anzahl von Rechnungen wird am ersten Tag jedes Kalendermonats zurückgesetzt.
Sobald das gebuchte monatliche Limit erreicht ist, können bis zum Beginn des nächsten Monatszeitraums keine weiteren Rechnungen über Gespet E-invoicing erstellt oder versendet werden; alternativ kann ein höheres Modul gebucht werden, um jeden Monat über eine größere Anzahl von Rechnungen zu verfügen.
Dies kann direkt über Ihr Gespet-Konto erfolgen.
Der Abonnementpreis beträgt:
100 monatliche Rechnungen: $ 395.40 pro Jahr
500 monatliche Rechnungen: $ 599.40 pro Jahr
1.000 monatliche Rechnungen: $ 875.40 pro Jahr
Die Zahlung erfolgt als Einmalzahlung. Die Laufzeit beträgt ein Jahr (365 Tage) und ermöglicht jeweils die Erstellung und den Versand von 100, 500 bzw. 1.000 Rechnungen pro Monat.
Wenn der Nutzer die Erstaktivierung nicht abschließt (durch Eingabe seiner Steuerdaten), keine Rechnungen ausstellt, weniger Rechnungen ausstellt als im gebuchten Paket verfügbar sind (100, 500 bzw. 1.000 Rechnungen pro Monat), oder beschließt, den Dienst vor Ablauf zu beenden, kann der Nutzer ihn jederzeit kündigen, hat jedoch keinen Anspruch auf Erstattung des anteiligen nicht genutzten Betrags. Der Dienst bleibt bis zum Ablaufdatum aktiv und funktionsfähig und steht dem Nutzer zur Verfügung.
Gespet E-invoicing stellt eine integrierte technische Lösung bereit, um die Einhaltung der Pflichten zur elektronischen Rechnungsstellung zu erleichtern, kann jedoch nicht garantieren, dass der Nutzer über die Kenntnisse, Daten oder Anforderungen verfügt, die für eine ordnungsgemäße Konfiguration oder Nutzung erforderlich sind.
Unter keinen Umständen kann eine Erstattung des gezahlten Betrags verlangt werden, wenn der Nutzer nicht weiß, wie das System zu konfigurieren ist, eine der von der öffentlichen Verwaltung vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllt (z. B. Zertifikate, Kennungen, Registrierung im System usw.), seine Steuerdaten nicht kennt oder nicht korrekt eingibt oder die Aktivierung des Dienstes aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs von Gespet liegen, schlicht nicht abschließt.
Ebenso findet keine Erstattung statt, wenn der Nutzer die Kündigung des Dienstes verlangt (wegen Einstellung der Tätigkeit, Änderung der Steuerhoheit, Wechsel zu einem anderen Computersystem oder aus einem anderen Grund) oder wenn die Behörden die Wirksamkeitsdaten der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung verschieben. Dass die Nutzung noch nicht verpflichtend ist, hindert nicht daran, dass das System aktiv und vom Nutzer nutzbar ist; dieser Umstand begründet daher keinen vollständigen oder teilweisen Erstattungsanspruch.
Gespet stellt, soweit verfügbar, Links zu offiziellen Hilfsinhalten der zuständigen Verwaltungen sowie erläuternde Dokumentation bereit, um den Nutzer durch den Prozess zu führen.
Die Verantwortung dafür, korrekte Steuerdaten zu besitzen und die erforderlichen Verfahren einzuhalten, liegt jedoch ausschließlich beim Nutzer, der bei Bedarf zusätzliche Hilfe bei einem Steuerberater oder bei der entsprechenden Steuerverwaltung einholen muss.
Gespet erbringt keine steuerliche oder rechtliche Beratung; seine Verantwortung ist auf die technische Integration und den Betrieb des Systems beschränkt.
EINSTELLUNG DER NUTZUNG DES DIENSTES
Der Nutzer kann jederzeit beantragen, die Nutzung des Dienstes zur elektronischen Rechnungsstellung einzustellen. Ein solcher Antrag muss ausdrücklich gestellt werden und wird von Gespet zu Nachverfolgbarkeitszwecken dokumentiert.
Vor der Durchführung wird Gespet den Nutzer darüber informieren, dass die Deaktivierung des Systems steuerliche und rechtliche Auswirkungen haben kann, insbesondere wenn der Nutzer Vorschriften unterliegt, die die Verwendung überprüfbarer Rechnungssysteme verlangen. Aus diesem Grund wird dem Nutzer empfohlen, vorab einen Steuerberater oder die zuständige Verwaltung zu konsultieren.
Der Antrag auf Kündigung oder Beendigung muss den Grund des Antrags enthalten, der ebenfalls von Gespet zu Kontroll- und Nachverfolgbarkeitszwecken dokumentiert wird.
Die Kündigung wird sofort wirksam und ist unwiderruflich. Diese Handlung kann anschließend nicht aufgehoben werden, da die Beendigung unverzüglich an den zertifizierten Anbieter übermittelt und von diesem verarbeitet wird.
Gespet handelt ausschließlich als Technologieanbieter und erbringt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Gespet wird von jeder Haftung freigestellt, die sich aus der Entscheidung des Nutzers ergibt, den Dienst nicht mehr zu nutzen, oder aus der Nichterfüllung seiner steuerlichen Pflichten durch den Nutzer.
ERNEUTE NUTZUNG DES DIENSTES NACH VORHERIGER KÜNDIGUNG
Der Nutzer kann beantragen, den Dienst erneut zu buchen; dies erfordert in jedem Fall eine neue Aktivierung des Dienstes und den Beginn eines neuen Abonnementzeitraums, der vom zuvor gebuchten Zeitraum unabhängig ist.
Es ist nicht möglich, den vorherigen Dienst „wiederherzustellen“, da er gekündigt wurde.
Während des Zeitraums, in dem der Dienst deaktiviert war, ist der Nutzer allein dafür verantwortlich, seine steuerlichen und rechtlichen Pflichten zu erfüllen, einschließlich, soweit anwendbar, der ordnungsgemäßen Ausstellung von Rechnungen gemäß den in seiner Rechtsordnung geltenden Vorschriften.
Der Nutzer erklärt, dass der Antrag auf ein neues Abonnement mit seiner aktuellen steuerlichen Situation vereinbar ist und dass er die in den geltenden Vorschriften für die Nutzung elektronischer Rechnungssysteme festgelegten Anforderungen erfüllt.
Bei Zweifeln muss der Nutzer vorab einen Steuerberater oder die zuständige Verwaltung konsultieren.
Gespet handelt ausschließlich als Technologieanbieter und erbringt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Gespet wird von jeder Haftung freigestellt, die sich aus der Nutzung des Dienstes, dem neuen Abonnement oder der Nichterfüllung steuerlicher Pflichten durch den Nutzer ergibt.
Zur Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung über Gespet haben wir Gespet E-invoicing geschaffen, eine technische Integration mit einem von der Verwaltung zertifizierten Anbieter, die es Nutzern ermöglicht, den Dienst zur elektronischen Rechnungsstellung direkt über Gespet zu buchen, ohne externe Verfahren oder technische Kenntnisse.
Obwohl die Buchung über Gespet erfolgt, wird die Integration in Gespet E-invoicing mit einem unabhängigen autorisierten Anbieter durchgeführt; die Nutzung unterliegt daher den eigenen Geschäftsbedingungen dieses Anbieters, die der Nutzer während des Aktivierungsprozesses akzeptieren muss.
Der Anbieter, über den die Integration von Gespet E-invoicing mit VeriFactu und TicketBAI angeboten wird, ist: fiskaly Iberia S.L. | Steuer-ID: B44752210, mit strengen Sicherheitsprotokollen, zertifiziert nach ISO 27001 und ISO 9001.
Sie können die Eigenerklärung für das VeriFactu-System herunterladen und prüfen:
Spanische FassungDer Nutzer ist verantwortlich für:
die korrekte Eingabe seiner Steuer- und Unternehmensdaten.
die Auswahl des für sein Unternehmen, Land oder seine Region geeigneten Dienstabonnements.
die Einhaltung der von der Verwaltung auferlegten technischen und rechtlichen Anforderungen (z. B. vorherige Registrierung, digitale Zertifikate usw.).
Gespet kann nicht für Fehler, Auslassungen oder mangelnde regulatorische Compliance des Nutzers haftbar gemacht werden.
Gespet E-invoicing bietet dem Nutzer die Möglichkeit, sowohl vollständige Rechnungen als auch vereinfachte Rechnungen gemäß den geltenden Vorschriften auszustellen.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers, in jedem Einzelfall zu bestimmen, welche Art von Rechnung auszustellen ist, abhängig von:
der in seinem Land oder Gebiet geltenden Steuergesetzgebung,
den Merkmalen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit,
der Art des Endkunden (Privatperson, Unternehmen, inländisch oder international),
und den in Rechnung gestellten Beträgen.
Gespet greift in diese Entscheidung nicht ein und validiert sie nicht; Gespet beschränkt sich darauf, die technischen Werkzeuge bereitzustellen, die erforderlich sind, um je nach Entscheidung des Nutzers die eine oder andere Rechnungsart auszustellen.
Der Nutzer verpflichtet sich, die geeignete Option entsprechend den für ihn geltenden Steuervorschriften zu verwenden, und stellt Gespet von jeder Haftung frei, die sich aus der fehlerhaften Verwendung der ausgewählten Rechnungsart ergibt.
Bei Zweifeln darüber, welche Rechnungsart im jeweiligen Fall auszustellen ist, muss sich der Nutzer vorab bei der zuständigen Verwaltung oder einem Steuerberater informieren.
Gespet erleichtert die Buchung und Nutzung des Dienstes Gespet E-invoicing für die elektronische Rechnungsstellung durch Integration mit einem zertifizierten Anbieter und handelt dabei als technischer Kanal für dessen Aktivierung und Verwaltung.
Gespet ist jedoch nicht der endgültige Anbieter des Dienstes und kann daher keine Verantwortung für Vorfälle übernehmen, die sich aus dem Betrieb des externen Systems, den damit verbundenen rechtlichen Anforderungen oder einer fehlerhaften Nutzung des Dienstes durch den Nutzer ergeben.
Die Einhaltung steuerlicher Vorschriften hängt ausschließlich vom Nutzer ab, der sicherstellen muss, dass seine Daten korrekt konfiguriert sind und dass er die von der Steuerverwaltung verlangten Schritte befolgt.
Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung (TicketBAI, VeriFactu usw.) sind nach geltendem Recht für bestimmte Steuerpflichtige verpflichtend. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers zu wissen, ob und in welchem Umfang diese Vorschriften ihn betreffen, und die von der Verwaltung verlangten Verfahren anzuwenden.
Gespet erbringt keine rechtliche, steuerliche oder buchhalterische Beratung. Zur Klärung von Fragen darüber, ob diese Pflichten den Nutzer betreffen, welches System auf seine Tätigkeit anwendbar ist oder wie Verfahren (Registrierung, Register, Zertifikatsanträge usw.) gegenüber der Verwaltung abzuschließen sind, muss sich der Nutzer an einen zugelassenen Steuerberater oder direkt an die Steuerbehörde, die regionale Steuerbehörde oder die zuständige Verwaltung wenden.
Gespet kann diese Informationen, den Konfigurationsprozess, die erforderlichen technischen Anforderungen oder sonstige Inhalte zur elektronischen Rechnungsstellung jederzeit aktualisieren oder ändern, um sie an rechtliche oder technische Änderungen anzupassen.
Nutzern wird empfohlen, diesen Abschnitt regelmäßig zu konsultieren, um über die geltenden Bedingungen auf dem Laufenden zu bleiben.
Geplante Wartungsarbeiten des Anbieters oder von Gespet werden so früh wie möglich auf der Statusseite veröffentlicht, die stets verfügbar ist, damit der Nutzer sie einsehen und informiert bleiben kann:
Statusseite prüfen
Die Aktivierung und Nutzung von Gespet E-invoicing bedeutet die ausdrückliche Annahme dieser Bedingungen sowie der Geschäftsbedingungen des zertifizierten Anbieters, der den Dienst bereitstellt.
Durch die Buchung des Dienstes über Gespet erkennt der Nutzer an, dass er sowohl seine eigene Verantwortung als auch die Grenzen der Haftung von Gespet als technischem Integrator gelesen und verstanden hat.
